Apple Computer Softwarelizenz BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE auf den NACHSTEHENDEN "JA"-Knopf klicken. WENN SIE auf den "JA"-Knopf klicken , ERKLÄREN SIE DAMIT IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES. EINER GESONDERTEN MITTEILUNG AN APPLE BEDARF ES NICHT. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, klicken SiE NICHT auf den NACHSTEHENDEN "JA"-Knopf. 1. Lizenz. Lizenzgeber ist die Apple Computer Inc. mit Sitz in Cupertino, Kalifornien, USA. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erhalten haben, eine Tochtergesellschaft hat, so ist diese Tochtergesellschaft Lizenzgeber. Der Lizenzgeber (im folgenden auch "Apple") erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefügten Software (im folgenden “Apple-Software”), unabhängig davon, ob die Software auf Diskette, ROM oder auf einem anderen Datenträger gespeichert ist. Apple und/oder die Lizenzgeber von Apple bleiben Inhaber sämtlicher Eigentums- und sonstiger Rechte an der Software. Ihr Recht zur Benutzung der Apple-Software, einschließlich des Rechts an nach diesem Lizenzvertrag etwa gestatteten Kopien, bestimmt sich nach diesem Lizenzvertrag. 2. Nutzung und Beschränkungen: Diese Lizenz gibt Ihnen das Recht zur Installation und Benutzung der Apple-Software auf so vielen Computern, wie erforderlich sind, um mit OpenDoc kompatible Parts, Containers und Anwendungen zu entwickeln, die auf MacOS-Computern lauffähig sind ("Anwendungen"). Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die Apple-Software für andere Zwecke, insbesondere für die Entwicklung von Betriebssystemsoftware oder die Integration in Betriebssystemsoftware, zu benutzen. Sie sind berechtigt, die in der Redistribution Information-Datei bezeichnete Apple-Software im Zusammenhang mit der Entwicklung Ihrer Anwendungen zu benutzen, diese in Ihre Anwendungen einzubetten, zu kompilieren, zu vervielfältigen und (ausschließlich in maschinenlesbarer Form) als Teil Ihrer Anwendungen zu verbreiten, sofern Sie in jede Kopie die auf der ursprünglichen Kopie der Apple-Software enthaltenen Urheberrechtshinweise aufnehmen. Die Redistribution Information-Datei finden Sie im Ordner Licensing Information bei der Apple-Software. Alle sonstigen Rechte an der Apple-Software bleiben vorbehalten. Sie dürfen die Apple-Software einem Dritten nur dann überlassen, wenn dieser alle Rechte und Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle übernimmt und Sie die in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Apple-Software zerstören. Sie verpflichten sich ferner, es zu unterlassen, die Apple-Software (i) zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, (ii) zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen, von der Apple-Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, oder (iii) zu verkaufen oder Dritten auf sonstige Weise unentgeltlich oder gegen Bezahlung zum Gebrauch zu überlassen, soweit dies nicht nach diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Sollten Sie diese Einschränkungen nicht beachten, sind Sie nicht mehr berechtigt, die Apple-Software zu benutzen, auch wenn der Lizenzgeber diesen Vertrag noch nicht gekündigt haben sollte. 3. Gewährleistung. Fehler in der Apple-Software können nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung der Apple-Software. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebühr oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Apple-Software, die geändert, erweitert oder beschädigt wurde, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, daß die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war. 4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für bestimmte Eigenschaften und Funktionen der Apple-Software wird keinesfalls gehaftet. Ferner wird keinesfalls für Schäden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der Apple-Software entstanden sind und die durch regelmäßige, zeitnahe Überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätte vermieden werden können. Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung. 5. Export. Sie stehen dafür ein, daß die Apple-Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die Apple-Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt wird. Insbesondere darf die Apple-Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines solchen Landes überlassen werden oder (ii) einer der Personen überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die Apple-Software benutzen, erklären Sie, daß Sie weder in einem dieser Länder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden. 6. US-Behörden. Wenn die Apple-Software für Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika erworben wird, gilt sie als "restricted computer software" nach Maßgabe der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika an der Apple-Software werden in der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR geregelt. 7. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt kalifornischem Recht, wenn die Apple Computer Inc. Lizenzgeber ist. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erhalten haben, eine Tochtergesellschaft hat, gilt das Recht dieses Landes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. 8. Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen. APPLE COMPUTER, INC. LISTE DER TOCHTERGESELLSCHAFTEN LAND TOCHTERGESELLSCHAFT Brasilien Apple Computer Brasil Ltda. Deutschland Apple Computer GmbH Frankreich Apple Computer France S.A.R.L. Hong Kong Apple Computer International Ltd Irland Apple Computer (UK) Limited Italien Apple Computer S.p.A. Japan Apple Japan, Inc. Kanada Apple Canada Inc. Mexiko Apple Computer México, S.A. de C.V. Niederlande, Belgien Apple Computer Benelux B.V. Österreich Apple Computer Gesellschaft m.b.H. Schweden, Norwegen, Dänemark Apple Computer AB Schweiz Apple Computer AG (SA) (Ltd.) Singapur Apple Computer South Asia Pte Ltd Spanien Apple Computer España, S.A. Südafrika Apple Computer (Proprietary) Limited Taiwan Apple Computer Asia, Inc. Vereinigtes Königreich Apple Computer (UK) Limited